Select region and language

Öffentliche Förderungen

Programme des Bundes und der Länder fördern den Einsatz effizienter Außenbeleuchtung mit finanziellen Zuschüssen – so können Sie sich bei der Investition in klimafreundliche Beleuchtung unterstützen lassen. Bei der Antragsstellung stehen wir Ihnen gerne beratend beiseite.


Nutzen Sie die Pro­gramme des Bundes und der Länder, um sich Ihre neue effiziente Außen­beleuch­tung mit finanziellen Zuschüssen fördern zu lassen. Durch die Coro­n­a­pan­demie werden Investi­tio­nen sogar mit 10 zusät­zlichen Prozent­förder­punk­ten bezuschusst.

Zukun­ftssicher und nach­haltig in kli­mafre­undliche Beleuch­tung investieren

Förderun­gen des BMU für umwelt­fre­undliche Außen­beleuch­tung
Antrags­berechtigt sind Kom­munen, Kitas, Schulen, Hochschulen, Sportvere­ine, kom­mu­nale Unternehmen und Reli­gion­s­ge­mein­schaften. Vom 1. August 2020 bis zum 31. Dezem­ber 2021 werden im Zuge des Corona-Kon­junk­tur­pakets der Bun­desregierung alle Förderquoten in der Richtlinie um jew­eils zehn Prozent­punkte ange­hoben.


Gefördert wird die Sanierung der Außen- und Straßen­beleuch­tung in Kom­bi­na­tion mit der Instal­la­tion einer Regelungs- und Steuerung­stech­nik:

Förder­pro­gramme auf Ebene des Bundes

  • Zur zonen­weisen zeit- oder präsen­z­ab­hängi­gen Schal­tung (Punkt 2.8.1)
  • Angemessene wirtschaftliche Amor­ti­sa­tion­szeit
  • LED Modul und Vorschalt­gerät müssen aus­tauschbar sein
  • Min­destlebens­dauer der Leuchte von 75.000h L80
  • Für eine adap­tive Nutzung bzgl. Anpas­sung des Sys­tems an unter­schiedliche Wit­terungs­be­din­gun­gen und Verkehrs­dichten (Punkt 2.8.2)
  • Adap­tiv durch Anpas­sung des Beleuch­tungsniveaus
  • Adap­tiv durch die Anpas­sung der Lichtverteilung oder ein gün­stig gewähltes sta­tis­ches Mas­thöhen-Mastab­standsver­hält­nis
  • Gesamt­gle­ich­mäßigkeit U0 von 0,55 (trock­ene Straße) und 0,4 (nasse Straße)
  • Eine Licht­pla­nung durch qual­i­fizierten Part­ner ist durchzuführen


20 % Förderung (25 % für finanzschwache Kom­munen)
Treib­haus­ga­seinsparung um 50 % durch hochef­fiziente Beleuch­tung inklu­sive Regelungs-und Steuerung­stech­nik (zeit-oder präsen­z­ab­hängig)

Förderung­shöhe

25 % Förderung (30 % für finanzschwache Kom­munen)
Treib­haus­ga­seinsparung um 50 % durch hochef­fiziente adap­tive Beleuch­tung inklu­sive Steuerung­stech­nik (wit­terungs-und verkehrs­dichte­ab­hängig)

Son­der­fall Rad­wege: 40 % Förderung (60 % für finanzschwache Kom­munen)
Sie erhal­ten eine Förderung nach Punkt 2.11.2 der Kom­mu­nal­richtlinie

Fragen zur Antrag­stel­lung und konkreten Förder­anträ­gen beant­wortet der Pro­jek­t­träger Jülich (PtJ) unter 030 20199 – 577 sowie per E-Mail an ptj-​ksi@​fz-​juelich.​de.

Zur voll­ständi­gen Kom­mu­nal­richtlinie des BMU




Förder­pro­gramme auf Ebene der Bun­deslän­der

Baden — Würt­tem­berg

Gefördert werden inves­tive Maß­nah­men zur Erhöhung der Attrak­tiv­ität und Verkehrssicher­heit des Fuß- und Rad­verkehrs

Förder­art Zuschuss
Kumulier­barkeit 2.11.2. Verbesserung des Rad­verkehrs

Web­site Förder­pro­gramm Baden-Würt­tem­berg

Bayern

All­ge­meine Energieeinsparung (u.a. Beleuch­tung von Straßen, Parkplätzen/​sonstigen öffentlichen Frei­flächen, Parkhäusern/​Tiefgaragen), Umstel­lung auf erneuer­bare Energi­eträger, Energieef­fiziente Stadt­beleuch­tung

Förder­art Kredit
Kumulier­barkeit 2.8.1 Beleuch­tung mit zeit- oder präsen­z­ab­hängiger Schal­tung 2.8.2 Beleuch­tung mit Tech­nik zur adap­tiven Nutzung

Web­site Förder­pro­gramm Bayern

Berlin
  • Investi­tio­nen zur Steigerung der Energieef­fizienz sowie zur Nutzung erneuer­barer Energien in öffentlichen Infra­struk­turen ein­schließlich öffentlicher Gebäude
    Förder­art Zuschuss
    Kumulier­barkeit 2.8.1 Beleuch­tung mit zeit- oder präsen­z­ab­hängiger Schal­tung 2.11.2 Verbesserung des Rad­verkehrs

Web­site Förder­pro­gramm Berlin

Bran­den­burg
  • Maß­nah­men zur Verbesserung der Energieef­fizienz
  • Förder­art: Zuschuss
  • Kumulier­barkeit: 2.8.1 Beleuch­tung mit zeit- oder präsen­z­ab­hängiger Schal­tung

Web­site Förder­pro­gramm Bran­den­burg

Bremen
  • Investi­tio­nen in Gebäude, Anla­gen und Aus­rüs­tungs­güter
  • Förder­art: Zuschuss
  • Kumulier­barkeit: 2.8.1 Beleuch­tung mit zeit- oder präsen­z­ab­hängiger Schal­tung

Web­site Förder­pro­gramm Bremen

Ham­burg
  • Förderung der ener­getis­chen Sanierung öffentlicher Gebäude mit dem Fokus Mod­ernisierung der Gebäude­tech­nik
  • Förder­art: Zuschuss
  • Kumulier­barkeit: 2.8.1 Beleuch­tung mit zeit- oder präsen­z­ab­hängiger Schal­tung
Hessen
  • Inves­tive Maß­nah­men zur Erhöhung der Attrak­tiv­ität und Verkehrssicher­heit des Fuß- und Rad­verkehrs
  • Förder­art: Zuschuss
  • Kumulier­barkeit: 2.11.2 Verbesserung des Rad­verkehrs

Web­site Förder­pro­gramm Hessen

Meck­len­burg-Vor­pom­mern
  • Gefördert werden Maß­nah­men, die der direk­ten oder indi­rek­ten Einsparung von Treib­haus­gasen dienen. Dies sind Maß­nah­men zu erneuer­baren Energien, Maß­nah­men zur Steigerung der Energieef­fizienz und zur Energieeinsparung
  • Förder­art: Zuschuss
  • Kumulier­barkeit: 2.8.1 Beleuch­tung mit zeit- oder präsen­z­ab­hängiger Schal­tung

Web­site Förder­pro­gramm Meck­len­burg-Vor­pom­mern

Nieder­sach­sen

Zurzeit sind keine kumulier­baren Förder­pro­gramme für Nieder­sach­sen vorhan­den.

Nor­drhein-West­falen

Zurzeit sind keine kumulier­baren Förder­pro­gramme für Nor­drhein-West­falen vorhan­den.

Rhein­land-Pfalz
  • LED-Sanierung der Straßen- und Außen­beleuch­tung mit der Förderung neuer Leuchten mit Steuer- und Regel­tech­nik (an geeigneten Orten auch Masten, soweit diese als Träger für dig­i­tale Anwen­dun­gen geeignet sind)
  • Förder­art: Zuschuss
  • Kumulier­barkeit: 2.8.1 Beleuch­tung mit zeit- oder präsen­z­ab­hängiger Schal­tung

Web­site Förder­pro­gramm Rhein­land-Pfalz

Saar­land
  • Umrüs­tung auf hochef­fiziente Straßen­beleuch­tung
  • Förder­art: Zuschuss
  • Kumulier­barkeit: 2.8.1 Beleuch­tung mit zeit- oder präsen­z­ab­hängiger Schal­tung 2.8.2 Beleuch­tung mit Tech­nik zur adap­tiven Nutzung

Web­site Förder­pro­gramm Saar­land

Sach­sen

Zurzeit sind keine kumulier­baren Förder­pro­gramme für Sach­sen vorhan­den.

Sach­sen-Anhalt
  • Ver­ringerung von Kohlen­dioxid-Emis­sio­nen durch Steigerung von Energieef­fizienz und die Nutzung erneuer­barer Energien in Unternehmen
  • Förder­art: Zuwen­dung
  • Kumulier­barkeit: 2.8.1 Beleuch­tung mit zeit- oder präsen­z­ab­hängiger Schal­tung 2.8.2 Beleuch­tung mit Tech­nik zur adap­tiven Nutzung

Web­site Förder­pro­gramm Sach­sen-Anhalt

Schleswig-Hol­stein

Zurzeit sind keine kumulier­baren Förder­pro­gramme für Schleswig-Hol­stein vorhan­den.

Thürin­gen
  • Ziel der Förderung ist es, Gemein­den, Gemein­de­ver­bände und Land­kreise des Freis­taats Thürin­gen bei Maß­nah­men, die zur Ver­min­derung von Treib­haus­gase­mis­sio­nen bei ihnen direkt oder im Bere­ich ihrer Gebi­et­skör­per­schaften beitra­gen, zu unter­stützen
  • Förder­art: Zuschuss
  • Kumulier­barkeit: 2.8.1 Beleuch­tung mit zeit- oder präsen­z­ab­hängiger Schal­tung 2.8.2 Beleuch­tung mit Tech­nik zur adap­tiven Nutzung

Web­site Förder­pro­gramm Thürin­gen


Ser­vice- und Kom­pe­tenzzen­trum:
Kom­mu­naler Kli­maschutz — Förder­pro­gramme der Bun­deslän­der kumulier­bar mit der Kom­mu­nal­richtlinie.




Wir sind gern für Sie da.
Gern bera­ten oder unter­stützen wir Sie bei der Antragsstel­lung. Wir freuen uns über Ihre Nach­richt.

Con­tact
Infor­ma­tive lit­er­a­ture
Com­pany
Terms and con­di­tions*
Con­tact

You are on Selux Germany

Just like other web­sites, we use cook­ies to improve and per­son­al­ize your expe­ri­ence. We col­lect stan­dard Inter­net log infor­ma­tion and aggre­gated data to analyse our traf­fic. Our pref­er­ence and mar­ket­ing cook­ies allow us to adapt our con­tent and ads to our audi­ence inter­ests.