Nutzen Sie die Programme des Bundes und der Länder, um sich Ihre neue effiziente Außenbeleuchtung mit finanziellen Zuschüssen fördern zu lassen. Durch die Coronapandemie werden Investitionen sogar mit 10 zusätzlichen Prozentförderpunkten bezuschusst.
Zukunftssicher und nachhaltig in klimafreundliche Beleuchtung investieren
Förderungen des BMU für umweltfreundliche Außenbeleuchtung
Antragsberechtigt sind Kommunen, Kitas, Schulen, Hochschulen, Sportvereine, kommunale Unternehmen und Religionsgemeinschaften. Vom 1. August 2020 bis zum 31. Dezember 2021 werden im Zuge des Corona-Konjunkturpakets der Bundesregierung alle Förderquoten in der Richtlinie um jeweils zehn Prozentpunkte angehoben.
Gefördert wird die Sanierung der Außen- und Straßenbeleuchtung in Kombination mit der Installation einer Regelungs- und Steuerungstechnik:
Förderprogramme auf Ebene des Bundes
20 % Förderung (25 % für finanzschwache Kommunen)
Treibhausgaseinsparung um 50 % durch hocheffiziente Beleuchtung inklusive Regelungs-und Steuerungstechnik (zeit-oder präsenzabhängig)
Förderungshöhe
25 % Förderung (30 % für finanzschwache Kommunen)
Treibhausgaseinsparung um 50 % durch hocheffiziente adaptive Beleuchtung inklusive Steuerungstechnik (witterungs-und verkehrsdichteabhängig)
Sonderfall Radwege: 40 % Förderung (60 % für finanzschwache Kommunen)
Sie erhalten eine Förderung nach Punkt 2.11.2 der Kommunalrichtlinie
Fragen zur Antragstellung und konkreten Förderanträgen beantwortet der Projektträger Jülich (PtJ) unter 030 20199 – 577 sowie per E-Mail an ptj-ksi@fz-juelich.de.
Zur vollständigen Kommunalrichtlinie des BMU
Förderprogramme auf Ebene der Bundesländer
Gefördert werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität und Verkehrssicherheit des Fuß- und Radverkehrs
Förderart Zuschuss
Kumulierbarkeit 2.11.2. Verbesserung des Radverkehrs
Website Förderprogramm Baden-Württemberg
Allgemeine Energieeinsparung (u.a. Beleuchtung von Straßen, Parkplätzen/sonstigen öffentlichen Freiflächen, Parkhäusern/Tiefgaragen), Umstellung auf erneuerbare Energieträger, Energieeffiziente Stadtbeleuchtung
Förderart Kredit
Kumulierbarkeit 2.8.1 Beleuchtung mit zeit- oder präsenzabhängiger Schaltung 2.8.2 Beleuchtung mit Technik zur adaptiven Nutzung
Website Förderprogramm Bayern
Website Förderprogramm Berlin
Website Förderprogramm Brandenburg
Website Förderprogramm Bremen
Website Förderprogramm Hessen
Website Förderprogramm Mecklenburg-Vorpommern
Zurzeit sind keine kumulierbaren Förderprogramme für Niedersachsen vorhanden.
Zurzeit sind keine kumulierbaren Förderprogramme für Nordrhein-Westfalen vorhanden.
Website Förderprogramm Rheinland-Pfalz
Website Förderprogramm Saarland
Zurzeit sind keine kumulierbaren Förderprogramme für Sachsen vorhanden.
Website Förderprogramm Sachsen-Anhalt
Zurzeit sind keine kumulierbaren Förderprogramme für Schleswig-Holstein vorhanden.
Website Förderprogramm Thüringen
Service- und Kompetenzzentrum:
Kommunaler Klimaschutz — Förderprogramme der Bundesländer kumulierbar mit der Kommunalrichtlinie.
Wir sind gern für Sie da.
Gern beraten oder unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung. Wir freuen uns über Ihre Nachricht.
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